Aktuelle Informationen bzgl. Coronavirus

09.03.2020: Coronavirus – Hinweise der Schulleitung

Um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erkannt am 6. März 2020 eine Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten erlassen.

Hier eine Zusammenfassung der dort erlassenen Vorschriften:

1. Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule oder andere pädagogische Einrichtung betreten. Die Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. Als Aufenthalt in einem Risikogebiet gilt, wenn dort mindestens 15-minütiger Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 cm bestand.

2. Die Erziehungsberechtigten haben sicherzustellen, dass in den genannten Fällen der Schulbesuch unterbleibt.

3. Erhält die Schule Kenntnis über die in Ziffer 1 genannten Voraussetzungen, so ist ihr die Betreuung der entsprechenden Kinder untersagt.

Weitere Hinweise:

  • „Begründete Verdachtsfälle“: Schülerinnen und Schüler, die von einer Reise aus einem Risikogebiet zurückkehren und unter unspezifischen Allgemeinsymptomen (Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall, Husten, Schnupfen) leiden. Es darf kein Schulbesuch erfolgen – bitte setzen sie sich in diesem Fall umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung. Die bloße Durchreise (auch Kurzaufenthalt zum Tankstopp o. ä.) gilt nicht als Aufenthalt.
  • Auch Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem positiv auf Corona getesteten Menschen hatten und keine Symptome aufweisen, bleiben 14 Tage zu Hause.
  • Unterbleibt ein Schulbesuch aus oben genannten Gründen, so ist dies unbedingt auf der Krankmeldung an die Schule anzuzeigen.
  • Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter https://www.km.bayern.de/
  • Für nicht betroffene Schülerinnen und Schüler gilt selbstverständlich die uneingeschränkte Schulpflicht

08.03.2020 Ein Kind aus der Klasse 7c wurde positiv auf den Coronavirus getestet. Aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamtes findet für die Klasse 7c 14 Tage kein Unterricht statt. Weitere Informationen folgen.

07.03.2020: Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes:
Alle Schüler und Schülerinnen die sich in den letzten 14 Tage in einem Risikogebiet (einschließlich Südtirol) aufgehalten haben, dürfen die Schule nicht besuchen.
Allgemeinverfügung des StMGP (Download)

04.03.2020: Aufgrund der aktuellen COVID-19 Situation hat das KM folgende Broschüren als Download herausgegeben:
Merkblatt für die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler
Antworten auf häufige Fragen zum neuartigen Coronavirus



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