
Unsere Schule nimmt am bayernweiten Projekt „Digitale Schule der Zukunft (DSDZ)“ teil. Als eine der ersten Pilotschulen sind wir bereits erfolgreich mit der 7. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2022/23 gestartet. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten im Rahmen der sogenannten 1:1-Ausstattung mit einem eigenen digitalen Endgerät, das regelmäßig und gezielt im Unterricht eingesetzt wird.
Was ist die „Digitale Schule der Zukunft“?

– KI-generierte Illustration
Ziel ist der pädagogisch sinnvolle Einsatz digitaler Endgeräte im Unterricht – nicht mehr Technik, sondern besseres Lernen.
Im Mittelpunkt stehen:
– zeitgemäßes Lernen
– verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Medien
– gute Vorbereitung auf Ausbildung und Beruf
Umsetzung an unserer Schule
An unserer Schule startet die Digitale Schule der Zukunft ab der 7. Jahrgangsstufe (ab dem Schuljahr 2026/27 ab der 8. Jahrgangsstufe).
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten mit einem eigenen digitalen Endgerät, das regelmäßig im Unterricht eingesetzt wird. Digitale und klassische Unterrichtsformen werden sinnvoll kombiniert, z. B. durch den Einsatz von Lernapps, die Erstellung digitaler Portfolios sowie die Produktion eigener Audio- und Filmbeiträge. Teilweise erfolgt auch die Heftführung digital, ebenso können digitale Schulbücher genutzt werden.
Was bedeutet 1:1-Ausstattung im Projekt Digitale Schule der Zukunft?
Bei der 1:1-Ausstattung verfügt jede Schülerin und jeder Schüler über ein eigenes digitales Endgerät (z. B. Tablet oder Laptop). Das Gerät wird im Unterricht genutzt und ergänzt bewährte analoge Lernformen. Ziel ist ein zeitgemäßer, verantwortungsvoller und pädagogisch sinnvoller Einsatz digitaler Medien.
Anschaffung des digitalen Endgeräts
Die Anschaffung des Endgeräts erfolgt durch die Eltern. Das Gerät bleibt Privateigentum der Familie und kann auch außerhalb der Schule genutzt werden.
Die Schule informiert rechtzeitig über:
- empfohlene Gerätetypen
- technische Mindestanforderungen
- organisatorische Rahmenbedingungen
Staatliche Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt Eltern finanziell bei der Anschaffung eines digitalen Endgeräts.
- Förderhöhe: einmalig bis zu 350 Euro pro Gerät
- Pro Schülerin bzw. Schüler kann ein Gerät gefördert werden
Voraussetzungen für die Förderung
Eine Förderung ist möglich, wenn:
- Ihr Kind eine offiziell teilnehmende 1:1-Klasse besucht
- das angeschaffte Gerät die von der Schule festgelegten technischen Mindestanforderungen erfüllt
- das Gerät nach Beginn der Teilnahme am DSDZ-Projekt angeschafft wurde
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt in mehreren Schritten:
- Kauf eines geeigneten Endgeräts innerhalb der schulischen Vorgaben
- Online-Antrag über das offizielle DSDZ-Förderportal
- Upload von Kaufbeleg und Zahlungsnachweis
- Prüfung durch die Schule und anschließende Auszahlung durch das Landesamt für Schule
Der Förderantrag muss spätestens neun Monate nach dem Kauf des Geräts gestellt werden.
Unterstützung bei finanziellen Fragen
Sollte die Anschaffung eines digitalen Endgeräts eine finanzielle Herausforderung darstellen, können sich Eltern vertraulich an die Schule wenden. In begründeten Fällen sind individuelle Lösungen möglich.
Weitere Informationen zur „Digitale Schule der Zukunft“ finden Sie hier:
https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft




